Das THW OV Datteln anfordern

Wenn Sie im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes arbeiten und nach einem Schadensereignis auf flexible wie verlässliche Hilfe angewiesen sind, ist das THW OV Datteln der richtige Partner. Mit unseren spezialisierten Einheiten, können wir auch überörtlich beziehungsweise überregional bereitstehen.

 

Das THW Datteln anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie unseren THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle in Recklinghausen. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - 

Ernst-Georg Kartzig (Ortsbeauftragter)

zu erreichen unter folgenden Kontaktdaten:

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Datteln

Am Alten Stadion 9, 45711 Datteln

(Ehemals Hafenstraße 35, 45711 Datteln)

Tel. +49 2363 36638-0

Fax. +49 2363 36638-18

E-Mail: ov-datteln(at)thw.de

 

Keine Frage, ein Einsatz des THW verursacht Kosten. Im Wesentlichen setzten sich diese aus dem Verdienstausfall für die ehrenamtlichen Helfer sowie Auslagen für die Ausstattung und verwendete Betriebsstoffe zusammen. Ob diese Kosten in Rechnung gestellt werden, ist eine andere Frage.

Seit einer Novellierung des THW Gesetzes im April 2020 führen folgende Kriterien zu einem Verzicht auf die Auslagenerstattung:

  • Bei überwiegendem öffentlichem Interesse
  • Falls es zu Lasten der anfordernden Gefahrenabwehrbehörde ginge
  • Bei überwiegendem Ausbildungsinteresse (Ausnahmefall)


Wenn die oben genannten Gründe nicht zutreffen, werden die Auslagen vom THW in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach der Abrechnungsverordnung. Dort sind den verwendeten Geräten, Betriebsstoffen sowie Helfern feste Sätze zugeordnet. Dabei wird bei Amtshilfe für Behörden der Auslagensatz verwendet, bei sonstiger technischer Hilfeleistung kommt der Kostensatz zur Anwendung.

Die Auslagen werden gegenüber folgenden Personen erhoben:

  • Dem/der Verursacher*in einer Gefahr Bei Gefahr durch eine Sache
  • Dem/der Inhaber*in oder Eigentümer*in
  • Einer/einem Dritten zu dessen Gunsten der Einsatz getätigt wurde, sofern dieser der Unterstützungsleistung nicht ausdrücklich widersprochen hat

 

Details zu den Kosten für eine THW Anforderung finden sich in der THW Abrechnungsverordnung sowie dem THW Gesetz.  Der Ortsbeauftragte nennt auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation. Sprechen Sie uns gerne an.

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